§ 1 ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
(2) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen, wie persönliche Beratung, Ausarbeitung von individuell an die Bedürfnisse
des Kunden angepassten Entwürfen, sowie die Realisierung dieser Entwürfe in speziellen Rahmungen und Projekten, im folgenden „
Leistungsergebnis“ genannt.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben.
(4) Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen,
die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Textform.


§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS, URHEBERRECHTE AN ANGEBOTSUNTERLAGEN
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden technische Dokumentationen (z.B.
Zeichnungen, Pläne, Muster, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder
Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. An sämtlichen von uns gefertigten Unterlagen, insbesondere unseren
Konstruktionszeichnungen behalten wird uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor, unabhängig davon, ob ein Vertrag
zustande kommt oder nicht. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir
diese als vertraulich gekennzeichnet haben. Der Verstoß gegen unsere Eigentums- und Urheberrechte löst Unterlassungs- und
Schadenersatzansprüche aus.
(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag mit uns kommt dadurch zustande, dass wir mit der
Ausführung der bestellten Leistung beginnen oder aber die Annahme schriftlich bestätigen.


§ 3 LIEFERFRIST UND LIEFERVERZUG
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Liefertermine oder Fristen, die nicht
schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt
erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und
rechtzeitig zu erfüllen.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der
Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die
Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine
bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Rücktritts- und
Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.
(3) Wir behalten uns vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung
für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den
Kunden erforderlich.


§ 4 LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME, ANNAHMEVERZUG
(1) Die Lieferung erfolgt ab Gipsstraße 23b 10119 Berlin, wo auch der Erfüllungsort ist. Der Kunde bzw. sein Erfüllungsgehilfe (z.B. vom Kunden beauftragter Kurier
bzw. Spediteur) holt die fertiggestellten Leistungsergebnisse bei uns ab und nimmt bei dieser Gelegenheit selbst oder durch seinen
Erfüllungsgehilfen zusammen mit uns die Untersuchung entsprechend § 377 HGB sowie die Abnahme vor.
(2) Auf Verlangen und Kosten sowie Gefahr des Kunden werden die Leistungsergebnisse an einen anderen Bestimmungsort versandt
(Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere
Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung unserer Leistungsergebnisse geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung unserer Leistungsergebnisse sowie die Verzögerungsgefahr bereits
mit Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über,
auch bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung. Etwaige Ersatzansprüche gegen den Frachtführer/Spediteur sind von dem Kunden
geltend zu machen und werden von uns an den Kunden abgetreten. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im
Verzug der Annahme ist. Es obliegt dem Kunden, die Lieferung durch eine Transportversicherung abzusichern. Für in diesem Zusammenhang
eintretende Schäden übernehmen wir keine Haftung.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom
Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B.
Lagerkosten) zu verlangen.


§ 5 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab
Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Kommt es nach Vertragsschluss zu Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben und kalkulatorisch nicht vorhersehen konnten,
so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
(3) Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten
Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen
Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind
Paletten.
(4) Sollte bei Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU eine Umsatzsteuerbefreiung in Frage kommen, so sind die entsprechenden
Voraussetzungen und Nachweise seitens des Kunden unaufgefordert an uns zu erbringen, ansonsten gilt bei Lieferung die
Umsatzsteuererhebung als vereinbart. Entsprechendes gilt für Drittlandslieferungen, hier werden von uns ausschließlich vollständige
Zolldokumente, die eine endgültige Ausfuhr nachweisen, akzeptiert. Alleine diese Zolldokumente berechtigen uns, die bei
Rechnungsstellung erhobene Umsatzsteuer zu erstatten. Bei Beanstandung der uns vorgelegten Dokumente durch den deutschen Zoll/die
deutschen Finanzbehörden, ist der Kunde bis zu fünf Jahre nach Auftragserteilung verpflichtet, die seitens der deutschen Behörden
geforderte Umsatzsteuer an uns nachzuentrichten. Diese Pflicht gilt immer für den Auftraggeber der Arbeiten, unabhängig davon, wer der
Rechnungsempfänger ist.
(5) Das vereinbarte Honorar ist spätestens bei Lieferung bzw. Abnahme unserer Leistungsergebnisse fällig, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes
vereinbart worden (z.B. Abschlagszahlungen bei aufwendigen und länger dauernden Arbeiten).

(6) Grundsätzlich ist eine Anzahlung von 50% des zu erwartenden Rechnungsendbetrages zur Deckung unserer Materialkosten zu entrichten, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden.

 (7) Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit kommt der Kunde in Verzug und es steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Dauer der Nichtzahlung verlängert eine etwaig vereinbarte Fertigstellungsfrist. Während des Verzuges ist das Honorar zu dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.




§ 6 MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen
Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung
unserer Leistungsergebnisse an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit unserer Leistungsergebnisse getroffene Vereinbarung. Als
Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die technischen Dokumentationen, wie Zeichnungen und Skizzen, sowie sonstige
Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen wurden. Außerdem die schriftliche Übermittlung des Kunden
über die gewünschten Details des Auftrags. Sofern der Kunde seine Wünsche nicht bei Auftragserteilung schriftlich geäußert hat, gehen wir
davon aus, dass er uns die Wahl der Details überlassen hat. Es handelt sich daher nicht um einen Mangel unseres Leistungsergebnisses,
wenn die Ausführung nachher den Vorstellungen des Kunden nicht entspricht.
(3) Unsere Leistungsergebnisse hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel und Beanstandungen müssen
unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden; die Gewährleistung erlischt spätestens, wenn ein offensichtlicher Mangel nicht
innerhalb von einer Woche, ein versteckter Mangel nicht innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang unter genauer Angabe gerügt wird.
Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder die rechtzeitige Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten
Mangel ausgeschlossen.
(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürlichen Alterungsprozess, Feuchtigkeit, sonstige
Temperatur und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Als unsachgemäße Behandlung gilt insbesondere der
Transport unserer Leistungsergebnisse mit Paketdiensten wie UPS, Fedex etc., oder mit Speditionen, die nicht als Kunstspeditionen
ausgewiesen sind.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
oder durch Herstellung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen
Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist
jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
(7) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns
der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die
erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort (vgl. § 4 (1) Lager) befindet. Die Transport- und Wegekosten zu unserem Lager und zurück zum Kunden sind somit nicht von
uns zu tragen. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten
vom Kunden ersetzt verlangen.
(8) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos
abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei
einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
(9) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im
Übrigen ausgeschlossen.


§ 7 SONSTIGE HAFTUNG

(1) Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer
Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz an den uns überlassenen Bildern und Objekten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bis zu einem Betrag von 30.000 Euro bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Fremdeinwirkung durch Dritte, auch bei Mutwilligkeit (z.B. Einbruch oder Vandalismus). Der Auftraggeber hat bei höheren Versicherungswerten den Betrag bei Überlassung des Bildes/Objektes zu nennen und gegebenenfalls eine eigene Tagesversicherung für die Verweildauer in unseren Räumen abzuschließen.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel oder eine Beschädigung arglistig verschwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit unserer Leistungsergebnisse übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die
Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in folgenden Fällen unsere Haftung ausgeschlossen ist:
(a) Das von dem Kunden gelieferte Bild wird nicht im richtigen Beschnitt geliefert. Es obliegt dem Kunden, den Beschnitt auf
eine Kosten und Gefahr vorzunehmen. Wenn der Kunde dennoch ausdrücklich wünscht, dass wir den Beschnitt vornehmen, so
haften wir nicht für Schäden, die durch den von uns vorgenommenen Beschnitt am Bild entstehen. Ebensowenig haften wir,
wenn der Beschnitt aufgrund von fehlenden oder unklaren Ausschnittangaben seitens des Kunden nicht den Vorstellungen
des Kunden entspricht.
(b) Der Kunde hat ein zu rahmendes Bild vor Anlieferung bei uns zu untersuchen und zu kontrollieren. Er bzw. sein Beauftragter
hat es auch sorgfältig und fachgerecht zu verpacken und fachgerecht an uns zu verschicken. Sollte das Bild selbst mangelhaft
bei uns angeliefert worden sein, hat der Kunde keinerlei Haftungsansprüche. Er ist vielmehr zur Zahlung und Abnahme
verpflichtet, sofern der Auftrag von uns ansonsten mangelfrei ausgeführt wurde.

(c) Die Aufbewahrungspflicht und -haftung für angefertigte Rahmungen sowie der darin befindlichen Objekte endet 6 Monate nach der ersten Aufforderung zur Abholung, sofern diese Frist nicht anders durch das BGB geregelt ist. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitteilung darüber, dass die Rahmung abholbereit ist, zu dokumentieren.


§ 8 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des
Kunden zu erheben.


§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der
Übrigen hiervon unberührt.

 

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